Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 a DS-GVO)
Illenau Arkaden Bistro gGmbH INTEGRA Mittelbaden gGmbH
Illenauer Allee 75 Marktstr. 3
77855 Achern 77815 Bühl
E-Mail: info@illenau-bistro.de E-Mail: info@integra-mittelbaden.de
Lebenshilfe der Region BBA e.V. WDL Nordschwarzwald gGmbH
Marktstr. 1-3 Marktstr. 3
77815 Bühl 77815 Bühl
E-Mail: geschaeftsfuehrung@lebenshilfe-bba.de E-Mail: werkstaetten@wdl-ggmbh.de
Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
ENSECUR GmbH
Kaiserstr. 86
76133 Karlsruhe
Persönlich verantwortlich: Herr Thorsten Jordan
E-Mail: thorsten.jordan@ensecur.de
Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
ILL, INT, LH, WDL Informationspflicht gegenüber BewerberInnen 1
ENSECUR GmbH T. Jordan & J. Keller 05.03.2023
Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 a DS-GVO)
Illenau Arkaden Bistro gGmbH INTEGRA Mittelbaden gGmbH
Illenauer Allee 75 Marktstr. 3
77855 Achern 77815 Bühl
E-Mail: info@illenau-bistro.de E-Mail: info@integra-mittelbaden.de
Lebenshilfe der Region BBA e.V. WDL Nordschwarzwald gGmbH
Marktstr. 1-3 Marktstr. 3
77815 Bühl 77815 Bühl
E-Mail: geschaeftsfuehrung@lebenshilfe-bba.de E-Mail: werkstaetten@wdl-ggmbh.de
Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
ENSECUR GmbH, Persönlich verantwortlich: Herr Thorsten Jordan
Kaiserstr. 86, 76133 Karlsruhe
E-Mail: thorsten.jordan@ensecur.de
Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 c DS-GVO)
ILL, INT, LH, WDL Informationspflicht gegenüber Kunden-Interessenten 1
ENSECUR GmbH T. Jordan & J. Keller 05.03.2023
Nach Umsetzung der europäischen Hinweisgeberschutz-Richtlinie in ein nationales Gesetz, sind Unternehmen ab einer bestimmten Unternehmensgröße dazu verpflichtet, einen Hinweisgeberkanal zu implementieren. Von dieser Verpflichtung betroffen sind
· die WDL Nordschwarzwald gGmbH, Marktstraße 1-3, 77815 Bühl
· der Lebenshilfe der Region Baden-Baden – Bühl – Achern e.V., Marktstraße 1-3, 77815 Bühl
· die INTEGRA Mittelbaden gGmbH, Marktstraße 1-3, 77815 Bühl
und Sie erhalten nachfolgend die Möglichkeit, auf eventuelle Gesetzesverstöße innerhalb unserer Organisation aufmerksam zu machen und diese über unseren Hinweisgeberkanal zu melden.
Allgemeine Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz:
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, die Meldungen zu straf- oder bußgeldbewehrten Verstößen sowie allen anderen Gesetzesverstößen vornehmen. Inhaltlich können dies jegliche Verstöße gegen
Sonstige Beschwerden, Reklamationen, Hinweise zu Benachteiligungen oder Verbesserungsvorschläge sind nicht Gegenstand dieser Regelungen, solange sie keine Gesetzesverstöße sind.
Die Beschäftigungsgeber setzen die interne Meldestelle über einen externen Partner um:
ENSECUR GmbH
Meldestelle HinSchG
- Herr Julian Häcker-
Kaiserstraße 86
76133 Karlsruhe
Aufgaben der Meldestelle:
Für die Aufbewahrung und Löschung von Meldungen ist definiert:
Neben der o.g. internen Meldestelle gibt es auch die Möglichkeit einen Verstoß bei einer externen Meldestelle zu melden. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich formuliert, dass Hinweisgeber interne Meldestellen bevorzugen sollten, wenn der Beschäftigungsgeber so gegen den Verstoß wirksam vorgehen kann und keine Repressalien zu befürchten sind. Wenn einem Verstoß nicht nachgegangen werden sollte, so können sich Hinweisgeber z.B. an die Meldestelle beim Bundesamt für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/ZustaendigkeitderMeldestellen/ZustaendigkeitderMeldestellen_node.html wenden.