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Wichtige Information für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Werkstätten

07.05.2020

Wir haben diese Woche genutzt, um den schrittweisen Wiedereinstieg in den WfbM- und FuB-Betrieb vorzubereiten. Dazu gehört die Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf die Arbeitsplätze, die Mitarbeiter und den Transport / die Fahrdienste.

Werkstattöffnung unter bestimmten Auflagen

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
liebe Angehörige, Eltern, Betreuerinnen und Betreuer,


Sie haben sicher in den Medien mitbekommen, dass nach den wochenlangen Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise nun viele Lockerungen beschlossen wurden und zum Beispiel die Schulen teilweise wieder geöffnet wurden.

Vom Ministerium für Soziales und Integration ist eine „Handreichung zur Änderung der Corona Verordnung WfbM zum 04.05.2020“ eingegangen.

Das bedeutet für unsere Werkstätten Folgendes:
Mit dieser Verordnung bleibt das Betretungsverbot der Werkstätten zwar weiter bestehen, es gibt jedoch unter strengen Auflagen (Abstandshaltung, Hygienevorschriften und Arbeitsschutz) die Möglichkeit für einen schrittweisen Wiedereinstieg.


Wir haben diese Woche genutzt, um den schrittweisen Wiedereinstieg in den WfbM- und FuB-Betrieb vorzubereiten. Dazu gehört die Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf die Arbeitsplätze, die Mitarbeiter und den Transport / die Fahrdienste.

Damit Sie über unsere Vorgehensweise informiert sind und unsere Schritte nachvollziehen können, informieren wir sowohl hier auf unserer Homepage wie auch mit einem Brief, der am 08.05.2020 zur Post geht.

Laut Verordnung des Ministeriums haben wir die Vorschrift, dass wir maximal 25 % unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufnehmen dürfen. Für die Auswahl der möglichen Mitarbeiter hat die LAG (Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten) einen Kriterienkatalog erarbeitet, nach dem wir uns orientieren:

  • Der/die Mitarbeiter/in muss freiwillig wieder zur Arbeit kommen wollen.

  • Wir starten mit den Mitarbeitern, die zu Hause bei ihren Angehörigen oder selbständig leben, da wir hier strikt trennen müssen und für die Klienten aus dem Wohnbereich derzeit eine Tagesstruktur sichergestellt ist.

  • Risiken in Bezug auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden abgewogen:
    • Risiko aufgrund Vorerkrankungen (Herz- / Kreislauferkrankung, chronische Erkrankung der Lunge oder der Leber, Diabetes Mellitus, Krebserkrankungen, geschwächtes Immunsystem)
    • Beurteilung, ob die Vorschriften zur Hygiene und Abstandshaltung eingehalten werden können
    • Beurteilung, ob die Maskenpflicht toleriert wird


Unsere Sozialdienste haben (größtenteils) vor Ort jeweils diese Einschätzungen vorgenommen und dementsprechend mögliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angerufen, um die Freiwilligkeit abzufragen.

Außerdem muss die Beförderung geklärt werden, da nur noch eine Fahrt allein oder zu zweit (je nach Fahrzeug) möglich ist. Selbstfahrer können direkt in die Werkstatt kommen.

Diejenigen, die von unserem Sozialdienst einen Anruf erhalten haben, können dann theoretisch wie besprochen ab Montag, 11.05.2020, zur Arbeit in die Werkstätten kommen. Natürlich muss die Beförderung vorher geklärt sein. Wir sind bereits mit den Kostenträgern in Kontakt, um die notwendigen Touren zu organisieren.


Wenn Sie keinen Anruf erhalten haben, bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Wir wissen, dass die Arbeit, die sozialen Kontakte zu den Kollegen und eine Tagesstruktur unheimlich wichtig für Sie und uns alle sind. Daher tun wir alles Mögliche, dass auch Sie bald nach weiteren Lockerungen wieder in unsere Werkstatt kommen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Seien Sie alle herzlich gegrüßt und bleiben Sie gesund!
Alexandra Fluck,  Andreas Hemlein und  Markus Tolksdorf


Ansprechpartner in der Corona-Krise

Ansprechpartnerinnen für Sie in der Corona-Krise

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Infos zum Corona Virus in Leichter Sprache

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