Banner Lebenshilfe Foto David Maurer
Logo "Wir sind eins"

Weitere Menschen sind ab sofort impfberechtigt

26.02.2021

Nun sind alle Angestellten in unseren Einrichtungen für Menschen mit geistig oder psychischer Behinderung impfberechtigt!

Impfberechtigung erweitert

Es hat sich am Freitag nochmal eine wichtige Aktualisierung ergeben, was die Kategorisierung in "Priorität hoch" angeht.

Impfberechtigt sind nun auch Personen, die in Einrichtungen zur Betreuung und Begleitung geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind. Das betrifft sowohl besondere Wohnformen wie auch Werk- und Förderstätten für behinderte Menschen.

Dazu zählen Betreuungs- und Fachpersonal, Hauswirtschaftskräfte, Verwaltungsmitarbeiter, Beschäftigte externer Dienstleister (Bsp. Reinigungskräfte) wie auch ehrenamtliche Mitarbeiter.

Das neue aktualisierte Formular für Arbeitgeber hängt anbei und werden wir auch auf das Krisenlaufwerk stellen.

Es können sich nun also alle Angestellten ab sofort selbständig um einen Impftermin kümmern.


Hier eine Übersicht der Impfzentren mit möglichen Kapazitäten:

www.impfterminmonitor.de

STIKO Stufenplan Februar 2021

© Lebenshilfe der Region Baden-Baden - Bühl - Achern e.V