30.03.2021
Es kommt nun auch Bewegung in das Thema Impfen durch Mobile Impfteams (MIT) im Landkreis Rastatt.
Aktualisierung 30.03.2021
Der Ablauf und die vorzubereitenden Maßnahmen für die Mobilen Impfteams (MIT) sind klar geregelt. Grundsätzlich wird von den MIT der BioNTech-Impfstoff verimpft.
Die Personen, die bereits eine Erstimpfung in einem Kreisimpfzentrum (KIZ) oder einem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) erhalten haben, sollte die Zweitimpfung am Ort der Erstimpfung erfolgen.
Besonderheit:
Stand heute werden Erzieher*innen unserer Inklusiven Kindertagesstätte in Bühl und unseres Schulkindergartens in Baden-Baden nicht im Rahmen der aufsuchenden Impfungen durch unsere MIT berücksichtigt.
Die Mooslandschule in Ottersweier stellt als sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in diesem Kontext eine Ausnahme dar, da in diesem SBBZ mind. 20 impfberechtigte Personen beschult werden.
Bei Außenarbeitsplätzen wie z.B. CAP-Märkte, soll die Mitimpfen der betreffenden Personen in den größeren Einrichtungen erfolgen.
Jeweils vor Ort wird in unseren Einrichtungen organisiert, dass alle Klienten/innen mit Behinderung vo.n uns auf der Online Plattform www.impfen-bw.de registriert und personalisierte Impfmappen erstellt werden.
Die personalisierten Unterlagen werden dann an jeden Klienten mit nach Hause gegeben oder per Post verschickt, damit diese schnellstmöglich (vom gesetzlichen Betreuer) unterschrieben an uns zurück gegeben werden können. Diese Unterlagen zusammen mit den personalisierten Impfmappen müssen dem MIT beim Impftermin bereitgestellt werden. Je schneller wir das bewerkstelligen, um so schneller bekommen wir einen Impftermin.
Wichtig!!! Im Gegensatz zum Ortenaukreis ist im Landkreis Rastatt nicht vorgesehen, dass wir für alle Angestellten diese Registrierung vornehmen. Die Angestellten müssen sich Ihre Impfmappen jeweils selbst erstellen und zum Impftermin mitbringen!!!
Konkrete Anweisungen erfolgen in den nächsten Tagen per Email.
Auf Basis der aktualisierten COVID-19-Impfempfehlung sollten ehemals an COVID-19 erkrankte Personen zunächst nicht geimpft werden, da nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion von einer Immunität auszugehen ist. Die derzeit verfügbaren klinischen und immunologischen Daten belegen eine Schutzwirkung für mindestens 6 bis 8 Monate nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion. Entsprechend sollte frühestens 6 Monate nach Genesung bzw. Diagnosestellung eine COVID-19-Impfung unter Berücksichtigung der Priorisierung erwogen werden. Hierbei reicht eine Impfstoffdosis aus, da sich dadurch bereits hohe Antikörpertiter erzielen lassen, die durch eine 2. Impfstoffdosis nicht weiter gesteigert werden.
Es gibt gute Nachrichten. Wir sind seit letzter Woche an der Klärung mit dem Ortenaukreis zum Thema Impfungen der Werkstätten durch mobile Impfteams.
Hier gibt es jetzt die Freigabe, dass Werkstätten, die an ein Wohnhaus angegliedert sind, durch mobile Impfteams gleich mitgeimpft werden können.
Das heißt, dass unsere Werkstatt in Achern und unser Wohnhaus in Achern am 29.03.2021 durch mobile Impfteams angefahren werden und sich dort alle (neu!)
Angestellten und Klienten, die dazu die Einwilligung geben, impfen lassen können. Eine Berechtigung zur Impfung gibt es auch (ganz neu!) für das ABW Achern samt Bewohner sowie die INTEGRA GALA und bei uns beschäftigte Physiotherapeuten.
Durch die Mobilen Impfteams wird nur der BioNTech-Impfstoff verwendet.
Wir sind gerade dabei, für die Werkstatt Achern alle Beschäftigten dafür online zu registrieren. Im Wohnhaus Achern ist dies bereits erfolgt. Bei der Registrierung bekommen wir einen Anamnesebogen und Aufklärungsbogen mit QR-Code. Diese werden am 18.03.21 in der Werkstatt Achern per Post verschickt bzw. mit nach Hause gegeben. Diese Bögen gibt es übrigens auch online auf unserer Homepage in
Leichter Sprache, falls jemand fragt oder Bedarf hat.
!!! Wichtig ist, das von jedem, der sich impfen lassen möchte, am 29.03. die unterschriebenen Aufklärungs- und Anamnesebogen vorliegen, eine Impfbescheinigung oder Impfbuch und die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Betreuung. !!!
Dies für Sie alle vorab zur Info. Bei Fragen bitte an Frau Ressing, Herrn Zeitvogel oder Frau Schenk wenden.
Zwischenzeitlich ist in den Stadt- und Landkreisen der Einsatz der MIT in Pflegeeinrichtungen weit fortgeschritten, wenn auch unterschiedlich. Das hat zur Folge, dass einige MIT nun Kapazitäten haben, um in die Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu fahren.
Wir erhielten soeben die Mitteilung von der LAG WfbM (Landesarbeitsgemeinschaft), dass heute sozusagen das „GO“ vom Ministerium für Soziales und Integration erging, dass die MIT in der Nachfolge die Einrichtungen der Eingliederungshilfe versorgen können.
Wir sind in Gesprächen mit den Gesundheitsämtern und den örtlichen Impfzentren, um eine schnellstmögliche Umsetzung anzustreben. Dennoch können wir die vorgeschriebene Impfreihenfolge nicht ignorieren.
Nach wie vor gilt, dass zuerst die „Altenpflege“ bzw. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, versorgt werden.
Innerhalb der Einrichtungen der Eingliederungshilfe werden dann zuerst die besonderen Wohnformen angefahren und erst danach die WfbMs.
Im Ortenaukreis sind die Impfungen schon etwas weiter fortgeschritten. Das Mobile Impfteam kommt am 29.03.2021 in unser Wohnhaus nach Achern.
Im Landkreis Rastatt wird dies noch eine paar Tage dauern.
Was die Werkstätten angeht, bitten wir Sie also noch um Geduld.